Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der PATOM CREATIV e.U.

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart worden ist, gelten unsere, hiermit dem Vertragspartner bekanntgegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Sofern in unserem Angebot von unseren AGB abweichende Bedingungen definiert sind, gelten in diesen Punkten die Bedingungen unseres Angebotes. Alle anderen Bedingungen unserer AGB bleiben davon unberührt und behalten ihre Gültigkeit.

ANGEBOTE An unsere Angebote sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.

PREISE Unsere Preise sind freibleibend. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Kaufpreis ist prompt zu bezahlen. In der Rechnung vermerkte Fristen gelten ab Rechnungsdatum.

VERZUGSZINSEN Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% jährlich zu verrechnen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

MAHN- UND INKASSOSPESEN Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO der BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütung ergeben. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgte Mahnung einen Betrag von € 10,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,-- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

TRANSPORT - GEFAHRTRAGUNG Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Gefahrenübergang ist in jedem Fall bei Übergabe an ein Transportunternehmen, unabhängig davon, wer den Transport beauftragt. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von € 0,50 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen. Gleichzeitig bestehen wir auf Vertragserfüllung.

EIGENTUMSVORBEHALT Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die Ware darf vor vollständiger Bezahlung weder entgeltlich noch unentgeltlich weitergegeben werden. Widrigenfalls, ins besonders bei gänzlicher oder teilweiser Uneinbringlichkeit unserer Forderung, haftet der/die Geschäftsführer(in/nen) und zu ungeteilter Hand die Firmeninhaber persönlich für den uns entstandenen Schaden. Eine Weitergabe nicht oder nicht vollständig bezahlter Ware stellt ein strafrechtliches Delikt der verantwortlichen Personen dar und erlaubt uns auch die privatrechtliche Verfolgung dieser Personen.

ERFÜLLUNGSORT Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, nämlich A-2540 Bad Vöslau, Hanuschgasse 1/Top5.

EINSEITIGE LEISTUNGSÄNDERUNGEN Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für zumutbare Lieferfristüberschreitungen und dergleichen.

GEWÄHRLEISTUNG Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unsere Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Bei Mangel ist der Käufer jedenfalls zu unverzüglichen zur Mängelrüge (§§ 377 und 378 HGB) verpflichtet. Die Ware ist nach Anlieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen, nach Anlieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsoder Schadensersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern es ist dem Verkäufer vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Der Regressanspruch ist nach 2 Jahren für bewegliche Sachen, und nach 3 Jahren für unbewegliche Sachen ab Lieferung verjährt.

PRODUKTHAFTUNG Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" im Sinne des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regress berechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

AUFRECHNUNG Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

ABTRETUNGSVERBOT Forderungen gegen uns dürfen mangels unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung nicht abgetreten werden.

ZURÜCKHALTUNGSVERBOTE Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages.

FORMVORSCHRIFTEN Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, und somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren Signatur.

RECHTSWAHL Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

GERICHTSSTANDVEREINBARUNG Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

GÜLTIGKEIT Mit Veröffentlichung dieser AGB verlieren alle vorangegangenen AGB ihre Gültigkeit. Die Ungültigkeit eines oder mehrere Punkte unserer AGB berühren die Gültigkeit aller anderen Punkte nicht.